Wappen
« Zurück zur Übersicht

Die Hürden der Kleinstparteien

Pressemitteilung zu den Landtagswahlen SH 2022, 17.03.2022, Die PARTEI Kreisverband Plön

Vielen Menschen ist bekannt, dass eine Partei, um bei einer Landtags- oder Bundestagswahl in ein Parlament einzuziehen, mit mindestens 5% der Wähler:innenstimmen gewählt werden muss, um nach der Wahl Mandate in dem gewählten Parlament besetzen zu können.
Was vielen Leuten nicht bekannt ist, ist, dass Parteien, die vor der Wahl keine Sitze in dem entsprechenden Parlament haben oder hatten, für ihre Landeslisten und Direktkandidat:innen (also Erst- bzw. Zweitstimmen später auf dem Wahlzettel) sogenannte Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Für die Landeslisten sind dies z.B. zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 08.05.2022 normalerweise 1000 Unterschriften für eine Landesliste und 100 für jede/n Direktkandidat:in.
Da während der Aufstellungsphase für Landesliste und Direktkandidat:innen in Schleswig-Holstein die pandemische Lage ausgerufen wurden ist, wurde die Zahl der nötigen Unterstützungsunterschriften für Landeslisten auf 500 und für Direktkandidaten auf 50 runtergesetzt.
Wir wollen uns an dieser Stelle keineswegs darüber beschweren, dass das so ist. Unsere Geschichte hat uns allen gezeigt, dass gewisse Hürden durchaus Sinn machen können. Nun sind wir von der Partei Die PARTEI vor allem für unsere Satire bekannt. Indem was gleich kommt wird aber klar, dass manchmal keine Satire hinzugefügt werden muss. Manchmal schreibt das Leben und ganz besonders deutsche Behörden ganz eigene Satire, Realsatire.

Nun kennt der oder die eine oder Andere sicher von früher noch diese Petitionslisten, die an der Supermarktkasse auslagen, in der man händisch seine Unterschrift leisten konnte. Dank Onlineportalen, wie das des Petitionsausschusses des deutschen Bundestags, kann das heutzutage einfach online gemacht werden.
Unterstützungsunterschriften für eine Wahlzulassung laufen da etwas anders ab. Erstens gibt es keine Möglichkeit dies online zu erledigen. Schade, aber in unseren hoffnungslos unterdigitalisierten Verwaltungen sicher nicht überraschend. Zweitens, und das ist viel interessanter, gibt es keine Listen, auf denen sich ein/e Unterstüzende/r einfach eintragen könnte. Nein, es gibt ein Formular. Eines, für jede/n Interessent:in.
Beispiel Kreiswahlvorschlag für eine Direktkandidatur: Im Normalfall müsste man hierfür also schon 100 Seiten Papier persönlich im Büro der Kreiswahlleitung abgeben. Dazu kommt der Kreiswahlvorschlag selbst, der mit seinen 12 Anlagen auch nicht gerade zu kurz kommt. Zuvor muss allerdings jeder einzelne Zettel in den Einwohnermeldeämtern der jeweiligen Gemeindebehörde der unterschreibenden Person vorgelegt werden. Dort wird Person für Person bestätigt, dass diese im jeweiligen Wahlkreis auch wahlberechtigt ist. Allein im Wahlkreis 16 (Plön-Ostholstein) gibt es elf solcher Meldebehörden. Abgabeschluss für einen Kreiswahlvorschlag ist der Tag 55 Tage vor der Wahl um 18.00Uhr in der Kreiswahlbehörde.

Nun haben wir hier schon viel beschrieben. Tatsächlich ist das immer noch die Vorgeschichte zu unserem eigentlichen Problem:
Unser Direktkandidat für den Wahlkreis 16 Plön-Ostholstein zur Landtagswahl 2022 ist Nils-Henrik Köhler. Wir haben für ihn knapp 70 Unterstützungsunterschriften gesammelt (es reichen 50, wegen pandemischer Lage). Abgeben konnten wir bei der Kreiswahlleiterin leider nur 43, eine davon ungültig, fehlen also acht. Und nun kommt die äußerst entspannte Arbeitsweise unserer Verwaltungen zum Vorschein. Über zwanzig Unterschriften sind entweder nicht bei uns angekommen oder wurden aus erfundenen Gründen von den Sachbearbeitenden einfach nicht bestätigt. So warteten wir bis nach Ablauf der Frist auf Formulare der Ämter Großer Plöner See, Stadt Plön und Stadt Eutin.
Beim Amt Großer Plöner See wurden etliche Formulare nicht bestätigt, weil diese angeblich zu früh unterzeichnet wurden. Das Formular erhielten wir von der Kreisverwaltung am 08.12.2021. Damit ist quasi der Startschuss gegeben Unterschriften zu sammeln. Die nicht bestätigten Formulare sind zwar vor Weihnachten ausgefüllt wurden, aber nicht vor der Aushändigung des Formulars selbst. Wie auch? Die Datumsgrenze, die das Amt Großer Plöner See hier gesetzt hat existiert nicht und hat uns damit unrechtmäßig Hürden in den Weg gelegt.
Bei der Stadt Plön wurde das mit den Unterstützungsunterschriften offenbar überhaupt nicht für voll genommen. Erst auf Nachfrage bewegten sich die Mitarbeitenden dort erst, die Unterschriften zu bestätigen und diese auszuhändigen. Doof nur, dass auf unserem Postschreiben ein Eingangstempel der Stadt ist, der vom Datum her fünf Tage vor der telefonischen Nachfrage gestempelt wurde. So lange wurde sich dort also nicht um uns bemüht.
Was die Stadt Eutin angeht: nach telefonischer Nachfrage wurde sich dort natürlich fristegerecht um alles gekümmert. Wir warten heute noch darauf, dass die über zehn Unterstützungsunterschriften bei uns auftauchen (Stand 16.03.2022).

So kommt es nun also, dass unser Kreiswahlvorschlag nicht zur Wahl zugelassen wird. Und das nichtmal durch eigenes Verschulden. Vom Büro des Landeswahlleiters heißt es natürlich, dass Widersprüche in der Form wenig Chancen genießen, weil die Frist (14.03.2022, 18.00Uhr) selbstverständlich in Stein gemeißelt ist. Und das obwohl die Wahlausschüsse erst am 18.03.2022 um 10.00Uhr tagen werden. Wir versuchen es natürlich trotzdem!

Wie also erkennbar ist, gibt es Hürden, und es gibt Hürden. Jene Hürden, die durchaus Sinn ergeben und jene die so überbürokratisert sind, dass sie nicht mehr nur an Schikane grenzen. Und dazwischen liegen irgendwo unsere Ämter, die das Ganze auch noch ausbremsen.
Am Ende profitieren die Parteien, die das alles nicht mehr machen müssen, weil sie zuletzt Mandate im Parlament besetzen konnten, oder weil sie befreit sind von der 5%-Hürde.
Und die Wähler:innen? Der muss sich mit dem zufrieden geben, was die Ämter ihm durchsieben. Die politische Vielfalt, die eine Demokratie dabei ausmachen soll, geht an dieser Stelle verloren.

Die PARTEI Kreisverband Plön
Kreisvorstand